Wenn Sie sich für den Grad der Schädigungsfolgen (GdS) interessieren, weil Sie etwa Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz geltend machen wollen, dann liegen Sie hier genau richtig. Dasselbe gilt auch, wenn es um den Grad der Behinderung (GdB) nach dem Schwerbehindertengesetz geht, weil Sie etwa einen Schwerbehindertenausweis bekommen möchten.
Im letzten Fall spricht man allerdings nicht vom Grad der Schädigungsfolgen (GdS), sondern vom Grad der Behinderung (GdB).
Beides richtet sich aber nach derselben Tabelle , und diese finden Sie hier. Zur weiteren Klärung der begrifflichen Einzelheiten gehen Sie doch einfach mal auf den Link "Startseite".
Im Urteilsverzeichnis finden Sie eine wachsende Anzahl von Urteilen aus der Sozialgerichtsbarkeit im Volltext, die sich mit dem Grad der Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz und der Bewertung der einzelnen medizinischen Befunde beschäftigen. In der Rubrik der Beiratsbeschlüsse sind die bisher veröffentlichten offiziellen Richtlinien zur Bewertung einzelner Befunde enthalten und über das Schlagwortverzeichnis können Sie bequem die entsprechenden Passagen der versorgungsmedizinischen Grundsätze ansteuern.