März 2000
Zur Diskussion stand eine Veröffentlichung von R. Forst und J. Forst in Heft 9/1989 der Zeitschrift „Der medizinische Sachverständige“ zur orthopädischen Begutachtung Muskelkranker nach dem Schwerbehindertengesetz, in der die Autoren Kriterien für die GdB-Beuteilung von Behinderten mit Muskelkrankheiten erarbeitet und sich auch zu den Merkzeichen geäußert hatten. Die Beiratsmitglieder merkten hierzu an, daß die von den Autoren angegebenen GdB-Spannen für die Einschätzung Muskelkranker, z. B. für die Progressionsgruppe II GdB 30 bis 50 – der besser mit 20 bis 40 beurteilt werden sollte – deutlich machten, daß der Gutachter nicht auf eine einzelfallbezogene Beurteilung verzichten könne und das Ausmaß der Beeinträchtigung stets mit anderen Behinderungen vergleichen müsse. Dennoch hielten sie die von den Autoren angegebene Einteilung in vier Progressionsgruppen für eine geeignete Hilfe zur Begutachtung von Behinderten mit Muskelkrankheiten. Soweit in der Veröffentlichung die Merkzeichen angesprochen wurden, wiesen die Anwesenden darauf hin, daß das Merkzeichen „aG“ für die Progressionsgruppe III nur bei dem höchsten GdB und die Progressionsgruppe IV in Betracht komme. Das Merkzeichen „RF“ sei auch in der Progressionsgruppe IV nicht regelhaft zu begründen.